UTP-Richtlinie: Bundeskartellamtspräsident bestätigt Kritik des HDE

UTP-Richtlinie: Bundeskartellamtspräsident bestätigt Kritik des HDE

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Kritik von Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt an einer weiteren Verschärfung des Regierungsentwurfs im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der UTP-Richtlinie.

In einem Interview mit der Lebensmittel Zeitung warnte Mundt vor zusätzlichen Eingriffen in die Vertragsfreiheit und bestätigt damit die Einschätzung des HDE, der eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben fordert.

Nach Auffassung des HDE ist bereits die Wirksamkeit der UTP-Richtlinie zu hinterfragen. „Der Lebensmitteleinzelhandel unterhält nur in Ausnahmefällen direkte Lieferbeziehungen zu den Erzeugern. Vertragspartner ist meist die Lebensmittelindustrie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Diese sei jedoch nicht verpflichtet, verbesserte Margen an die Vorstufen weiterzureichen. Auch Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sieht im Interview die an das geplante Gesetz gestellten Erwartungen kritisch. Die Regelungen würden die Situation der Lieferanten verbessern und nicht die der Landwirte.

„Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf große Industrieunternehmen muss daher in jedem Fall verhindert werden. Sie hätte erhebliche wettbewerbsökonomische Folgen“, betont Genth. Auch Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt machte deutlich, dass bereits die EU-Vorgaben einen problematischen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellten. Es bestehe die Gefahr, dass Ineffizienzen in der Lieferkette entstünden. Hierauf hat auch der HDE wiederholt hingewiesen. „Klauseln wie Retourenmöglichkeiten, Werbekostenzuschüsse oder Listungsgebühren stärken kleinere Lieferanten gegenüber ihren großen Wettbewerbern. Ein Verbot solcher Klauseln würde die Gefahr erhöhen, dass kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Markt verdrängt werden“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth.

Mundt kommt zu dem Schluss, dass die deutschen Regelungen gegen Marktmachtmissbrauch schon sehr weitgehend seien. „Neben dem Kartellrecht enthalten auch das Zivil- und das Lauterkeitsrecht Regelungen, die einen fairen Geschäftsverkehr gewährleisten. Sie schützen Vertragspartner schon heute größenunabhängig vor unangemessener Benachteiligung“, resümiert auch Stefan Genth. Der HDE bekräftige daher seine Forderung, bei der Umsetzung der UTP-Richtlinie auf eine Verschärfung der EU-Vorgaben zu verzichten.

Das Gespräch des Kartellamtspräsidenten mit der Lebensmittel Zeitung zum Nachlesen: https://bit.ly/3cf9aF3

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen