Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
Gutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.